Kinder und Jugendliche ab dem 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit den unterschiedlichsten Entwicklungsbeeinträchtigungen, z. B.
Die Kinder und Jugendlichen stehen mit ihren Bedürfnissen im Zentrum der vielfältigen Unterstützungsmassnahmen. Diese werden regelmässig im Rahmen von internen Standortbestimmungen, der Kooperativen Förderplanung mit den Erziehungsberechtigten und regelmässigen Evaluationen überprüft und weiterentwickelt.